Bestandsschutz für Lauben
In Kleingartenanlagen befindet sich üblicherweise auf jeder Parzelle eine Laube. Zulässig sind Lauben gem. § 3 Abs. 2 BKleingG mit einer Grundfläche von bis zu 24 m² inklusive Freisitz. Sie dürfen nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. In vielen älteren Kleingartenanlagen haben die Kleingärtner jedoch im Laufe…