Mietzahlung bis zum dritten Werktag
Die Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist in § 556 Abs. 1 BGB geregelt. Spätestes bis zu diesem Tage ist die Miete zu “entrichte...
Die Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist in § 556 Abs. 1 BGB geregelt. Spätestes bis zu diesem Tage ist die Miete zu “entrichte...
Wenn die Miete ständig verspätet eingeht, denken viele Vermieter an eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung. Dies bringt schließlich imme...