Geldersatz für Verzicht auf ein Wohnungsrecht

Ein Geld­ersatz für Ver­zicht auf ein Woh­nungs­recht ist ein The­ma, das in den Fokus rückt, wenn der Berech­tig­te nicht mehr zu Hau­se leben kann. 1. Woh­nungs­recht Ein lebens­lan­ges per­sön­li­ches Woh­nungs­recht ist für vie­le Senio­ren zunächst ein­mal eine gute Lösung. Sie über­tra­gen ihren Kin­dern schon zu Leb­zei­ten das Eigen­tum an ihrer Immo­bi­lie. Gleich­zei­tig behal­ten sie sich ein…

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Klagebegründungsfrist für Wohnungseigentümer

Die Kla­ge­be­grün­dungs­frist für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ist ein Stol­per­stein, den jeder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ken­nen soll­te. 1. Beschluß­fas­sung Oft kommt es vor, daß ein Mit­ei­gen­tü­mer an einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung nicht teil­neh­men kann, weil er ver­hin­dert ist. Wenn er auch kei­nen Ver­tre­ter hat, der in sei­nem Namen an der Ver­samm­lung teil­neh­men kann, weiß er zunächst ein­mal nicht, wel­che Beschlüs­se gefaßt worden…

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Öltankreinigung und Betriebskosten

Die Kos­ten der Öltank­rei­ni­gung sind oft nicht uner­heb­lich. Daher sind Ver­mie­ter an der Umla­ge sol­cher Kos­ten auf die Mie­ter inter­es­siert. Aber geht das auch, wenn es sich um Kos­ten han­delt, die nicht jähr­lich anfal­len? 1. Kos­ten der Öltank­rei­ni­gung als Betriebs­kos­ten In den meis­ten Miet­ver­trä­gen ist gemäß § 556 Abs. 1 BGB fest­ge­legt, daß der Mieter…

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Vier Wege zur Mieterhöhung

1. Arten der Miet­erhö­hung Eine Miet­erhö­hung kann ein Ver­mie­ter auf unter­schied­li­che Wei­se errei­chen. Im Miet­ver­trag kön­nen fol­gen­de Miet­erhö­hungs­me­tho­den ver­ein­bart wer­den: Staf­fel­mie­te gem. § 557 a BGB Index­mie­te gem. § 557 b BGB Erhö­hung zur orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te gem. § 558 BGB. Unab­hän­gig von der ein­sei­ti­gen Miet­erhö­hungs­er­klä­rung des Ver­mie­ters steht es den Ver­trags­par­tei­en aber jeder­zeit frei, eine ange­paß­te Miete…

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Erbbaurecht und Entschädigung bei Ablauf

Wenn ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer für ein Erb­bau­recht nach des­sen Ablauf eine Ent­schä­di­gung für die Gebäu­de leis­ten soll, stellt das eine gro­ße finan­zi­el­le Belas­tung dar. Dies läßt sich ver­mei­den. 1. Das Erb­bau­recht Wer ein Grund­stück besitzt, aber nicht die Mit­tel, um es zu bebau­en, kann es mit einem Erb­bau­recht zuguns­ten eines Inves­tors belas­ten. Die­ser als Erb­bau­be­rech­tig­ter erwirbt…

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