Parkettversiegelung ist nicht Mietersache
Eine Parkettversiegelung ist nicht Mietersache, auch wenn sie nach längerer Mietdauer oft erforderlich ist. Das gilt jedenfalls für Fälle, in denen die Versiegelung notwendig ist, weil die Schutzschicht durch reguläres Laufen in den Mieträumen einfach abgenutzt ist. 1. Instandhaltung Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.1.2010 — VIII ZR 48/09 bestätigt, daß die Neuversiegelung des Parkettbodens…