Das Wohnlaubenentgelt
Nach dem Bundeskleingartengesetz gelten für Kleingärtner strenge Bestimmungen für die Gestaltung ihrer Lauben. Gem. § 3 Abs. 2 BKleingG ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Darüberhinaus darf eine Laube nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Das Wohnlaubenentgelt wird […]
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