Teilverkauf von Kleingartenanlagen
Beim Teilverkauf von Kleingartenanlagen, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, sind einige Besonderheiten zu beachten. Kleingartenanlagen werden nicht immer als Ganzes, sondern auch in Teilen an neue Eigentümer verkauft. Dabei muß sichergestellt sein, daß der Charakter als Kleingartenanlage im Sinne des BKleingG erhalten bleibt. 1. Verkauf von Parzellen Eine Gefahr ist die Bildung von sogenannten Eigentümergärten i.S.v. § […]
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