Teilunwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel
Die Teilunwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel hat nach dem Urteil des BGH vom 18.3.2015 – VIII ZR 21/13 zur Folge, daß nicht nur der unwirksame Teil, sondern die gesamte mietvertragliche Regelung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. 1. Teilunwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel In dem entschiedenen Fall enthielt ein Mietvertrag zwei Klauseln bezüglich der Vornahme von Schönheitsreparaturen: Eine der […]
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