Was ist die Eigenleistung des Vermieters wert? Viele Vermieter sind handwerklich geschickt, haben Zeit und kümmern sich persönlich um ihre Immobilie anstatt Fremdfirmen zu beauftragen. So kommt es immer wieder vor, daß ein Vermieter für allfällige Arbeiten selbst Hand anlegt, um Kosten zu sparen. Umsonst arbeiten muß er aber nicht.
Wie er solche Leistungen abrechnen kann, hat der BGH mit Urteil vom 14.11.2012 — VIII ZR 41/12 jetzt geklärt:
Der Vermieter kann ein Leistungsverzeichnis erstellen, das z.B. bei Mäharbeiten die Fläche und den Mähturnus enthält und sich dazu einen Kostenvoranschlag einholen. Er kann die Arbeiten dann in Eigenleistung erbringen und die Nettokosten auf die Mieter umlegen.