Eigenleistung des Vermieters

Was ist die Eigen­leis­tung des Ver­mie­ters wert? Vie­le Ver­mie­ter sind hand­werk­lich geschickt, haben Zeit und küm­mern sich per­sön­lich um ihre Immo­bi­lie anstatt Fremd­fir­men zu beauf­tra­gen. So kommt es immer wie­der vor, daß ein Ver­mie­ter für all­fäl­li­ge Arbei­ten selbst Hand anlegt, um Kos­ten zu spa­ren. Umsonst arbei­ten muß er aber nicht.

Wie er sol­che Leis­tun­gen abrech­nen kann, hat der BGH mit Urteil vom 14.11.2012 — VIII ZR 41/12 jetzt geklärt:

Der Ver­mie­ter kann ein Leis­tungs­ver­zeich­nis erstel­len, das z.B. bei Mäh­ar­bei­ten die Flä­che und den Mäh­tur­nus ent­hält und sich dazu einen Kos­ten­vor­anschlag ein­ho­len. Er kann die Arbei­ten dann in Eigen­leis­tung erbrin­gen und die Net­to­kos­ten  auf die Mie­ter umlegen.