Mietzahlung bis zum dritten Werktag
Die Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist in § 556 Abs. 1 BGB geregelt. Spätestes bis zu diesem Tage ist die Miete zu “entrichte...
Die Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist in § 556 Abs. 1 BGB geregelt. Spätestes bis zu diesem Tage ist die Miete zu “entrichte...