Ein Schlüsselverlust ist eine ärgerliche Sache — nicht nur für den Mieter. Immer wieder kommt es vor, daß ein Mieter den Schlüssel zu einer Schließanlage für Haus- und Wohnungstür verliert.
1. Schlüsselverlust
Was aber hat so ein Schlüsselverlust für Folgen? Wenn der Schlüssel dem Mietobjekt oder jedenfalls dem Haus von einem Finder zugeordnet werden kann, muß mit einem Einbruch gerechnet werden. Auch der Versicherungsschutz wäre in Gefahr. Wenn der Schlüssel also in unmittelbarer Nähe des Anwesens verloren gegangen ist oder sogar der Name und Adresse des Bewohners am Schlüsselbund hängen sollten, besteht Handlungsbedarf. Es müssen wohl oder übel Haus- und Wohnungsschlüssel ausgetauscht werden. Wenn es sich um eine Schließanlage handelt, kann das sehr teuer werden.
2. Schadenersatz
Über die Kosten für einen neuen Schlüssel hinaus kann Schadenersatz für den Austausch der gesamten Schließanlage aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gefordert werden. Der BGH entschied mit Urteil vom 5.3.2014 — VIII ZR 205/13, daß das dann der Fall ist, wenn
- eine mißbräuchliche Verwendung des verlorenen Schlüssels zu befürchten ist (z.B. durch ehemalige Mitbewohner)
- die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht worden ist.
3. Ersatzschlüssel
Hat der Mieter den Schlüssel aber so verloren, daß man nicht damit rechnen muß, daß ein Finder den Schlüssel der richtigen Adresse zuordnen kann, besteht auch keine Mißbrauchsgefahr. Der Vermieter kann dann nur die Kosten für den Ersatz des verlorenen Schlüssels selbst geltend machen.