Ein Geldersatz für Verzicht auf ein Wohnungsrecht ist ein Thema, das in den Fokus rückt, wenn der Berechtigte nicht mehr zu Hause leben kann.
1. Wohnungsrecht
Ein lebenslanges persönliches Wohnungsrecht ist für viele Senioren zunächst einmal eine gute Lösung. Sie übertragen ihren Kindern schon zu Lebzeiten das Eigentum an ihrer Immobilie. Gleichzeitig behalten sie sich ein Wohnrecht an einer Wohnung darin vor. Sie können dann in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben und haben gleichzeitig die Sicherheit, daß ihre Immobilie in den richtigen Händen ist.
2. Vermietung möglich?
Für den Fall, daß ein Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim unumgänglich wird, treffen die Beteiligten leider oft keine Regelungen. Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob das Wohnungsrecht dem Betroffenen nur höchstpersönlich zustehen soll oder ob er auch einen Anspruch auf Vermietung der Wohnung hat. Das ist z.B. dann nicht selbstverständlich, wenn es sich nicht um eine regulär abgetrennte Wohnung handelt.
Der BGH vertrat mit Urteil vom 9.1.2009 — V ZR 168/07 die Ansicht, daß jeder ältere Mensch das Risiko bedenken muß, einmal nicht mehr allein leben zu können. Tritt dieser Fall ein, so handelt es sich nicht um eine unvorhersehbare Änderung der Umstände. Wenn die Beteiligten diesen Fall bei der Vereinbarung des Wohnungsrechts nicht geregelt haben, besteht regelmäßig kein Anspruch darauf, die Wohnung an Dritte zu vermieten. Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist also nicht möglich. Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil vom 12.11.2009 — 7 O 14/09 diese Rechtsprechung bestätigt. Es ist daher ratsam, derartiges in dem Vertrag zur Übertragung des Wohnungsrechts vertraglich zu regeln.
3. Geldersatz für Verzicht aufs Wohnungsrecht
Wer sich ein Wohnungsrecht einräumen läßt, sollte also vertraglich regeln,
- ob und unter welchen Voraussetzungen er die Wohnung vermieten darf
- ob ein Geldersatz für Verzicht aufs Wohnrecht sinnvoll ist und wonach dieser bemessen werden soll.
Klare Regelungen dazu helfen insbesondere in der Familie, Streitigkeiten zu vermeiden.