Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing des Mieters erhalten? Dann hat Ihr Mieter eventuell illegales Filesharing über Ihr WLAN betrieben. Für solche Fälle läßt sich vorsorgen, damit der Vermieter nicht zahlen muß.
1. Gemeinsames WLAN
Manche Vermieter bieten ihren Mietern an, ihr WLAN mitzubenutzen, wenn sich die Mietwohnung im selben Hause befindet. Der Vermieter hat dann allerdings keine Kontrolle mehr darüber, ob der Mieter sich an Filesharing-Börsen beteiligt. So kann es sein, daß er als Anschlußinhaber abgemahnt wird, obwohl nicht er, sondern der Mieter Filme oder Musik illegal aus dem Netz heruntergeladen hat.
2. Schutz vor Haftung
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 15.2.2012 — 142 C 10921/11 allerdings entschieden, daß der Vermieter die Verantwortung für illegales Filesharing ganz einfach auf den Mieter abwälzen kann. Bei Mietvertragsabschluß sollte sich der Mieter dazu verpflichten, das WLAN des Vermieters weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen und urheberrechtlich geschützte Güter nicht widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Weiter sollte der Mieter den Vermieter von Schadenersatzansprüchen Dritter freistellen, die damit zusammenhängen.
Ist auf diese Weise vorgesorgt, muß der Vermieter eine Abmahnung wegen Filesharing des Mieters nicht mehr fürchten.