Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Ihr Kind illegales Filesharing über das Familien-WLAN betrieben hat? Wehren Sie sich, denn Eltern haften nicht in jedem Fall für ihre Kinder.
Wenn der Junior zu Hause das WLAN oder den Familien-PC nutzt, wird es für die Eltern unmöglich, jeden Klick zu überwachen. So kann es dazu kommen, daß eine Abmahnung ins Haus flattert, weil z.B. Musikdateien illegal heruntergeladen wurden.
Das führt aber nicht automatisch dazu, daß die Eltern dafür verantwortlich sind und zahlen müssen. Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2012 — I ZR 74/12 entschieden, daß es ausreicht, ein ausreichend verständiges Kind darüber zu belehren, daß der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien wie z.B. Filmen und Musik über Internettauschbörsen illegal ist und ihm derartiges zu verbieten. Die Eltern sind dann nicht verpflichtet, das Surfverhalten ihres Kindes ständig zu prüfen und zu überwachen. Das kann sich erst dann ändern, wenn das Kind sich nicht an das Verbot hält.