Abmahnung wegen Filesharing des Kindes

Haben Sie eine Abmah­nung erhal­ten, weil Ihr Kind ille­ga­les File­sha­ring über das Fami­li­en-WLAN betrie­ben hat? Weh­ren Sie sich, denn Eltern haf­ten nicht in jedem Fall für ihre Kinder.

Wenn der Juni­or zu Hau­se das WLAN oder den Fami­li­en-PC nutzt, wird es für die Eltern unmög­lich, jeden Klick zu über­wa­chen. So kann es dazu kom­men, daß eine Abmah­nung ins Haus flat­tert, weil z.B. Musik­da­tei­en ille­gal her­un­ter­ge­la­den wurden.

Das führt aber nicht auto­ma­tisch dazu, daß die Eltern dafür ver­ant­wort­lich sind und zah­len müs­sen. Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2012 — I ZR 74/12 ent­schie­den, daß es aus­reicht, ein aus­rei­chend ver­stän­di­ges Kind dar­über zu beleh­ren, daß der Down­load von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Datei­en wie z.B. Fil­men und Musik über Inter­net­tausch­bör­sen ille­gal ist und ihm der­ar­ti­ges zu ver­bie­ten. Die Eltern sind dann nicht ver­pflich­tet, das Surf­ver­hal­ten ihres Kin­des stän­dig zu prü­fen und zu über­wa­chen. Das kann sich erst dann ändern, wenn das Kind sich nicht an das Ver­bot hält.